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Allgemeine Bedingungen für die Vermietung von Maschinen und Geräten

Mit der Entgegennahme von Mietgeräten erkennt der Mieter die nachstehenden Bedingungen uneingeschränkt an.

Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand an den Mieter übergeben oder ausgeliefert wird bzw. mit dem Tag, für den der Mietgegenstand bestellt und vom Vermieter bereitgestellt worden ist. Die Mietdauer endet mit dem Schluss des Tages, an dem der Mietgegenstand vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand an den Auslieferungsort zurückgebracht wird.

Die Höhe der jeweiligen Mietpreise ergibt sich aus der aktuellen Mietpreisliste des Vermieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mietpreis gilt grundsätzlich pro Werktag, wobei ein einschichtiger Betrieb von bis zu 8 Stunden zu Grunde gelegt wird. Einsatzzeiten, die darüber hinausgehen, sind unaufgefordert zu melden und erhöhen den Mietpreis. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind dem Vermieter ebenfalls zu melden und werden wie Werktage berechnet. ¹ Bei der 4 Stunden - Miete (1/2 Tag) wird ein 25% iger Nachlass gewährt, setzt aber eine Mietzeit von 08-12:00h, 13.-17:00h oder 17.-08:00h voraus. ² Geräte, die mit diesem Zeichen gekennzeichnet sind, werden kalendertägig berechnet. Der Mietpreis beinhaltet keine Gewaltschäden, Fehlbedienung, Schmier- und Betriebsstoffe, Reinigungskosten, Transportkosten und Versicherungen. Für Ausfallzeiten durch Schlechtwetter oder Reparaturen aus nicht normalem Verschleiß besteht kein Recht auf Mietminderung oder Schadenersatz. Der Vermieter ist berechtigt, bei Abholung oder Anlieferung des Mietgerätes eine von ihm nach billigem Ermessen festzusetzende Sicherheitsleistung zu verlangen, die mit dem Mietpreis zu verrechnen ist.

Der Mietgegenstand wird dem Mieter vom Vermieter in sauberem und betriebsbereitem Zustand riss- und bruchfrei übergeben. Die Rückgabe durch den Mieter hat in gleichem Zustand zu erfolgen. Alle anfallenden Kosten, die zur Herstellung dieses Zustandes oder zur Beseitigung von Gewalt- und Unfallschäden anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter haftet für Schäden durch Vandalismus oder Verschlechterung des Mietgegenstandes, die während der Mietdauer entstehen. Will er behaupten, für die vorstehend beschriebene Verschlechterung nicht verantwortlich zu sein, so hat er dies zu beweisen. Transportkosten für Anlieferung und Abholung, Reinigungskosten und die Kosten für nachzufüllenden Kraftstoff werden extra abgerechnet.

Die Kosten der Maschinenbruchversicherung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Mietgeräte sind gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden wie Kasko (Unfall-Schäden), Naturgewalten, Brand, Diebstahl, Vandalismus, Bedienfehler, Ungeschicklichkeit Kurzschluss, Überspannung und Versagen von Sicherheitseinrichtungen und bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub versichert. Die MBV wird für die gesamte Zeit berechnet, während sich der Mietgegenstand in der Obhut des Mieters befindet. Die Prämie (V) richtet sich nach dem Mietpreis und der Art des Mietgerätes und beträgt je nach Geräteklasse A = 5%, B = 7%, C = 10% vom Mietpreis. Im Schadensfall ist ein Selbstbehalt (SB) je nach Gerätewert zu zahlen (0 = 50.-, 1 = 125.-, 2 = 250.-, 3 =500.-, 4 = 1.000.-, 5 = 2.000.-, 6 = 5.000,-).

Bei Brand, Diebstahl, Raub und Unterschlagung trägt der Mieter 25% des Neupreises. Leistet die Versicherung nicht, bleibt es bei der uneingeschränkten Verantwortlichkeit des Mieters. Die vollständigen Versicherungsbedingungen können Sie gerne bei uns einsehen.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Mietmaschinen mit einem Maschinenüberwachungssystem ausgerüstet sein können. Das eingebaute GPS-Ortungssystem ermöglicht dem Vermieter den Betriebszustand und die technische Fernüberwachung, sowie die Feststellung des Standorts zur Aufklärung von Diebstählen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter die Daten nutzen darf.

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit auch ohne vorherige Information des Mieters zu besichtigen und sich von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Der Mieter hat dem Vermieter jederzeit auf Anfrage den Standort der Mietgeräte mitzuteilen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege zu sorgen. Bei motorisierten Geräten ist der Ölstand täglich zu kontrollieren. Störungen oder Schäden an dem Mietgerät sind dem Vermieter sofort zu melden. Diebstahl, Pfändung und Beschlagnahme sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl muss auch sofort die Polizei informiert werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Arbeiten an dem Mietgegenstand vorzunehmen, mit Ausnahme von Reinigungsarbeiten.

Der Mietvertrag gilt jeweils für den vereinbarten Zeitraum. Kommt eine einvernehmliche Verlängerung nicht zustande, wird aber der Mietgegenstand nicht zurückgegeben, so ist für jeden weiteren Tag der Nutzung der Betrag als Nutzungsentschädigung zu zahlen, welcher der Miete entspricht. Die Berechnung der Miete durch den Vermieter erfolgt sofort nach Rückkunft des Mietgerätes, bei längeren Mieten 14tägig. Die Mietrechnungen werden fällig sofort nach Rechnungserhalt in bar ohne jeden Abzug. Ist der Mieter länger als 14 Tage nach Rechnungsdatum mit der Zahlung in Verzug, so sind vom Tage der Fälligkeit ab Verzugszinsen in Höhe von 8 % (bei nicht Gewerbetreibenden 5 %) über dem jeweiligen Basiszins zu zahlen, ohne dass es besonderer Inverzugsetzung bedarf.

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Fa. Gabele Mietstation GmbH die erfassten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung der Vermietung von Produkten, Erbringung von Dienstleistungen und zum Erhalt von Produktinformationen nutzen kann. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Nachricht an die Fa. Gabele Mietstation GmbH wiederrufen werden.

Jegliche Verfügung über den Mietgegenstand durch den Mieter ist ausgeschlossen. Dieser bleibt ausschließlich Eigentum des Vermieters.

Für Ansprüche des Mieters haften wir nur in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Bestimmung ersetzt, welche dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, weiter vorsorglich durch die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort ist Dieburg/Hessen. Gerichtsstand für sich evtl. ergebende Streitigkeiten aus der Vermietung ist Dieburg/Hessen.

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